allgemeine geschäftsbedingungen (AGB)

Ein Angebot der Knabe Athletics GmbH

Im Mediapark 5, 50670 Köln

Geschäftsführer: Johannes Felix Knabe

handelnd unter der Marke THE SIX®

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Knabe Athletics GmbH (nachfolgend „THE SIX") und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB über die Teilnahme an Trainingsangeboten von THE SIX.

(2) Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Vertrag über die Website von THE SIX, über Buchungsplattformen (z. B. Eversports, Urban Sports Club), per Stripe-Zahlungslink, per Überweisung oder auf sonstigem Wege zustande kommt.

(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Mitglieds finden keine Anwendung, es sei denn, THE SIX stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss & Buchungswege

(1) Ein Vertrag kommt zustande durch:
  • Buchung über die Website von THE SIX (https://thesix.training),

  • Buchung über die Plattform Eversports,

  • Buchung über Stripe-Zahlungslinks,

  • fernmündliche oder schriftliche Buchung mit anschließender Rechnungsstellung.

(2) Für Buchungen über Drittplattformen gelten ergänzend deren Nutzungsbedingungen. Diese AGB gelten insoweit ergänzend, soweit sie nicht durch zwingende Regelungen der Drittplattform verdrängt werden.

(3) THE SIX ist berechtigt, Buchungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 3 Zahlungsarten & Zahlungsabwicklung

(1) Akzeptierte Zahlungsarten sind:

  • SEPA-Lastschrift

  • Kreditkarte

  • PayPal

  • Stripe (inkl. Zahlungslinks)

  • Überweisung

(2) Die Zahlung ist – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – im Voraus fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug ist THE SIX berechtigt, die Teilnahme bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen.

(4) Rücklastschrift- oder Zahlungsanbietergebühren, die durch fehlerhafte Angaben oder fehlende Deckung entstehen, können dem Teilnehmer weiterbelastet werden.

§ 4 Trainingsort & Outdoor-Charakter

(1) Sämtliche Trainingsangebote von THE SIX finden grundsätzlich outdoor an den jeweils bekanntgegebenen Trainingsorten statt.

(2) Ein Anspruch auf einen bestimmten Trainingsort besteht nicht.

(3) Änderungen des Trainingsortes aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder behördlichen Gründen bleiben vorbehalten.

§ 5 Gesundheit, Eigenverantwortung & Sicherheit

(1) Der Teilnehmer bestätigt mit Vertragsschluss, gesundheitlich in der Lage zu sein, an sportlichen Aktivitäten teilzunehmen.

(2) Gesundheitliche Einschränkungen, Verletzungen, Erkrankungen oder Medikamenteneinnahmen sind THE SIX bzw. dem Coach/Trainer vor Trainingsbeginn mitzuteilen.

(3) Bei Unwohlsein, Schmerzen oder Schwindel ist das Training unverzüglich zu unterbrechen.

(4) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.

(5) Barfußtraining ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Es ist geeignetes, stabiles Schuhwerk zu tragen.

(6) Schwangere Personen sind verpflichtet, ihre Schwangerschaft vor Trainingsbeginn dem Coach/Trainer mitzuteilen. Eine Teilnahme am Training während der Schwangerschaft erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung. THE SIX empfiehlt dringend, vor der Teilnahme ärztlichen Rat einzuholen. THE SIX behält sich vor, die Teilnahme aus Sicherheitsgründen anzupassen oder zu untersagen.

§ 6 Haftung

(1) THE SIX haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet THE SIX nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Eine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände wird ausgeschlossen.

(4) Für schuldhaft verursachte Schäden an Equipment oder Trainingsmaterial haftet der Teilnehmer.

§ 7 Verhalten & Platzordnung

(1) Den Anweisungen der Coaches/Trainer ist jederzeit Folge zu leisten.

(2) Ein respektvoller Umgang ist Voraussetzung für die Teilnahme.

(3) Training unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder leistungssteigernden Substanzen ist untersagt.

(4) Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

(5) THE SIX ist berechtigt, Teilnehmer bei grobem Fehlverhalten vom Training auszuschließen.

§ 8 Höhere Gewalt & Trainingsausfall

(1) Als höhere Gewalt gelten insbesondere:

  • Unwetter, Sturm, Gewitter,

  • behördliche Anordnungen oder Sperrungen,

  • kurzfristiger Ausfall von Coaches/Trainern ohne Ersatzmöglichkeit,

  • sonstige, von THE SIX nicht zu vertretende Umstände.

(2) In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung.

(3) Kulanzleistungen bleiben hiervon unberührt.

§ 9 Parkplätze

THE SIX stellt keine eigenen Parkplätze zur Verfügung. Die Nutzung öffentlicher Parkflächen erfolgt auf eigene Verantwortung.

§ 10 Datenschutz

Es gilt die gesonderte Datenschutzerklärung der Knabe Athletics GmbH.

Teil B – Memberships

§ 11 Membership-Modelle

(1) THE SIX bietet Memberships mit folgenden Umfängen an:

  • 2 Trainingseinheiten pro Woche

  • 3 Trainingseinheiten pro Woche

(2) Die Laufzeit beträgt 3 Monate.

(3) Die Membership verlängert sich nicht automatisch.

§ 12 Leistungsbeginn & Widerruf Membership

(1) Der Trainingsbeginn erfolgt regelmäßig innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss.

(2) Der Teilnehmer erklärt im Buchungsprozess ausdrücklich, dass THE SIX vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen darf.

(3) Im Falle eines Widerrufs sind anteilige Kosten für bereits erbrachte Leistungen zu tragen.

(4) Das Widerrufsrecht erlischt, sobald die Leistung vollständig erbracht wurde.

§ 13 Teilnahme & Nichterscheinen

(1) Nicht wahrgenommene Trainingseinheiten verfallen ersatzlos.

(2) Ein Anspruch auf Nachholen besteht nicht.

(3) Kulanzregelungen begründen keinen Anspruch für die Zukunft.

§ 14 Pause / Freeze

Eine Unterbrechung der Membership ist grundsätzlich ausgeschlossen. In begründeten Härtefällen kann THE SIX freiwillig eine Ausnahme gewähren.

Teil C – Probemonat

§ 15 Probemonat

(1) Der Probemonat ist einmalig pro Person buchbar.

(2) Der Umfang beträgt maximal zwei Trainingseinheiten pro Woche.

(3) Der Probemonat endet automatisch und führt nicht zu einer Membership.

(4) THE SIX bietet eine freiwillige Geld-zurück-Garantie bei Nichtgefallen. Diese Garantie ist eine Kulanzleistung und unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht.

Teil D – Kurse & Training Camps

§ 16 Training Camps (Workshops)

(1) Training Camps sind termingebundene Freizeitveranstaltungen mit festem Datum und begrenzter Teilnehmerzahl.

(2) Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.

(3) Bei wetterbedingter Absage durch THE SIX wird ein Ersatztermin angeboten.

(4) Eine Rückerstattung erfolgt ausschließlich auf Kulanzbasis.

§ 17 Full Body Strength Kurse

(1) Full Body Strength Kurse können gebucht werden über:

  • Eversports

  • Urban Sports Club

(2) Für Buchungen über Eversports gelten die jeweils bei den Kursen hinterlegten Stornobedingungen.

(3) Für Buchungen über Urban Sports Club gelten vorrangig die Nutzungs-, Storno- und No-Show-Regelungen von Urban Sports Club.

(4) Die AGB von THE SIX gelten ergänzend, insbesondere hinsichtlich Sicherheit, Haftung, Verhalten und Outdoor-Bedingungen.

(5) Urban-Sports-Teilnehmer sind ausschließlich zur Teilnahme an Full Body Strength Kursen berechtigt.

(6) THE SIX behält sich vor, die Dauer der Full Body Strength Kurse unterjährig anzupassen. Eine Änderung der Kursdauer – beispielsweise von 60 auf 45 Minuten oder umgekehrt – stellt keine wesentliche Leistungsänderung dar und begründet kein Sonderkündigungsrecht. Anpassungen werden mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten auf der Website oder über die genutzten Buchungsplattformen bekannt gegeben.

Teil D2 – Challenge-Programme

§ 18 Besondere Bedingungen für Challenge-Programme

Gegenstand und Laufzeit

Challenge-Programme sind zeitlich befristete Trainingsformate mit fest definiertem Start- und Enddatum sowie einem im Voraus festgelegten Leistungsumfang.

Die Laufzeit eines Challenge-Programms beträgt je nach Ausgestaltung 6 oder 8 Wochen. Der konkrete Zeitraum, die Anzahl der Trainingseinheiten sowie deren Umfang ergeben sich aus der jeweiligen Programmbeschreibung zum Zeitpunkt der Buchung.

Feste Termine und Teilnahme

Die Trainingseinheiten finden zu den im Rahmen des Programms kommunizierten Terminen statt.

Ein Anspruch auf Nachholung einzelner, nicht wahrgenommener Trainingseinheiten besteht nicht. Nicht genutzte Einheiten verfallen ersatzlos.

Persönliche Verhinderung

Bei krankheitsbedingter oder sonstiger persönlicher Verhinderung des Teilnehmers besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, Gutschrift oder Ersatzleistungen.

Eine Übertragung des Challenge-Programms auf andere Personen oder auf andere Programme von THE SIX ist ausgeschlossen.

Mindestteilnehmerzahl und Absage

Die Durchführung eines Challenge-Programms setzt das Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 6 Teilnehmern voraus.

Wird diese Mindestteilnehmerzahl vor Programmbeginn nicht erreicht, ist THE SIX berechtigt, das Challenge-Programm abzusagen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Widerrufsrecht bei Challenge-Programmen

Bei Challenge-Programmen mit festem Startdatum besteht das gesetzliche Widerrufsrecht.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn THE SIX auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt und der Teilnehmer seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat.

Gesundheitliche Voraussetzungen und Eigenverantwortung

Die Teilnahme an einem Challenge-Programm setzt voraus, dass der Teilnehmer gesundheitlich in der Lage ist, an einem intensiven Kraft- und Fitnesstraining teilzunehmen.

Der Teilnehmer bestätigt mit der Buchung, dass aus ärztlicher Sicht keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Teilnahme bestehen. Im Zweifel wird empfohlen, vor Teilnahmebeginn ärztlichen Rat einzuholen.

Teil E – Schlussbestimmungen

§ 19 Änderungen der AGB

THE SIX ist berechtigt, diese AGB aus sachlichem Grund anzupassen. Änderungen werden rechtzeitig mitgeteilt.

§ 20 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Köln.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Stand: Januar 2026